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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Handelsregister: LU10245920
E-Mail: info@hausman.lu
Verantwortlich für die folgenden Inhalte
Hausman et Co. S.à.r.l
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Artikel 1: Allgemeine Bestimmungen 1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Installationsarbeiten und Arbeiten im Rahmen einer schlüsselfertigen Renovierung, die Sie bei uns: HAUSMAN et Co S.à r.l. Gesellschaft mit beschränkter Haftung Sitz: L-9233 Diekirch, 55 Avenue de la Gare H.R. Luxemburg: B 91684 (hiernach auch "Auftragnehmer" genannt) in Auftrag geben, sowie jegliche daraus resultierenden vertraglichen und geschäftlichen Beziehungen und erbrachten Dienstleistungen. 1.2. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an. Eventuelle abweichende Vereinbarungen gelten nur für den Einzelfall. Abweichende Erklärungen unserer Vertreter haben uns gegenüber nur dann Gültigkeit, wenn wir sie ausdrücklich bestätigen.
Artikel 2: Angebote und Vertragsabschluss 2.1. Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. 2.2. Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden gegenüber unternehmerischen Kunden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. 2.3. Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr erstellt und sind entgeltlich. Verbraucher werden vor Erstellung des Kostenvoranschlages auf die Kostenpflicht hingewiesen. Erfolgt eine Beauftragung mit sämtlichen im Kostenvoranschlag umfassten Leistungen, wird der gegenständlichen Rechnung das Entgelt für den Kostenvoranschlag gutgeschrieben. 2.4. Eine schriftliche Bestellung/Auftragsbestätigung seitens des Auftraggebers gilt als verbindliches Vertragsangebot, wobei wir uns das Recht vorbehalten, dieses Vertragsangebot ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Der Kunde hat das Recht seinen Auftrag innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu stornieren. Andernfalls behalten wir uns das Recht vor, eine Stornogebühr in Höhe von 10% vom Gesamtauftrag zu erheben. Artikel 3: Baubeginn/Fertigstellungstermine 3.1 Die mündlich vereinbarten Termine für den Baubeginn oder die Fertigstellung sind als unverbindlich zu betrachten. 3.2 Falls das Datum des Baubeginns oder der Fertigstellungstermin nicht eingehalten werden kann, entsteht dem Auftraggeber daraus keinerlei Schadenersatzanspruch oder das Recht, den Vertrag vorzeitig aufzulösen. Sollte es jedoch zu unverhältnismäßig langen Verzögerungen kommen, die belegbar durch uns verursacht/verschuldet sind, hat der Auftraggeber nach Ablauf einer Frist von 14 Tagen nach Versand einer an uns gerichteten, letzten erfolglosen Inverzugsetzung das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. 3.3 Sollte der Beginn der Arbeiten bzw. die Fertigstellung aufgrund von höherer Gewalt oder nicht durch uns zu verantwortenden Gründen (Unfall, Brand, Epidemien oder Pandemien, Streiks, Witterung, ...), des Nichtvorliegens der behördlichen Genehmigungen, technischer Einschränkungen oder aus Sicherheitsgründen nicht (oder nicht in absehbarer Zukunft) möglich oder vertretbar sein, behalten wir uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Auftraggeber aus diesem Umstand ein Recht auf Schadenersatz oder Vertragserfüllung entsteht. Artikel 4: Preise 4.1. Insofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten Preise. 4.2. Die in den von uns als verbindlich gekennzeichneten Angeboten und Kostenvoranschlägen vermerkten Preise sind lediglich während einer Frist von 14 Tagen ab Ausstellungsdatum bindend. 4.3. Unsere Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer, es sei denn diese wären in unseren Angeboten gesondert vorgesehen worden. 4.4. Bei offensichtlich fehlerhafter Preisberechnung unsererseits, behalten wir uns das Recht zur Nachforderung vor. Artikel 5: Zahlung 5.1. Wenn nicht anders vereinbart, ist jede Rechnung zahlbar innerhalb von 14 Tagen, ohne Skonto oder andere Nachlässe. 5.2. Bei Auftragserteilung wird ein Abschlag in Höhe von 40% der Auftragssumme fällig. Mit Beginn der Arbeiten am vereinbarten Termin wird der zweite Abschlag in Höhe von 40% der Auftragssumme fällig. Nach Fertigstellung des Gesamtauftrages erfolgt die Schlussrechnung in Höhe von 20%. Wir behalten uns das Recht vor, bei Lieferverzug der nicht durch uns zu verschulden ist, Teilabschläge in Höhe der bereits durchgeführten Arbeit zu stellen. 5.3. Die Zahlung erfolgt in der auf der Rechnung aufgeführten Währung durch Überweisung auf eines unserer Bankkonten. 5.4. Wenn abweichend von Paragraph 5.1., Zahlungsfristen ausdrücklich gewährt wurden, bewirkt jede Verspätung der Zahlung von Rechtswegen und ohne vorherige Mahnung die unmittelbare Fälligkeit des/der ausstehenden Saldos/Saldi. Ab diesem Zeitpunkt werden Verzugszinsen zu dem in Luxemburg anwendbaren gesetzlichen Zinssatz berechnet. In diesen Fällen behalten wir uns ebenfalls das Recht vor, die Ausführung der noch laufenden Aufträge auszusetzen bis zur vollständigen Zahlung der noch ausstehenden Beträge, ohne dass dem Auftraggeber aus diesem Umstand irgendein Anspruch einschließlich des Rechts auf Schadenersatz entstehen würde. 5.5. Jede vom Auftraggeber geleistete Zahlung wird zunächst auf die Verzugszinsen und dann auf den eigentlichen Rechnungsbetrag angerechnet. 5.6. Im Falle einer gerichtlichen Eintreibung der Forderungen, gehen die daraus entstandenen Kosten und Auslagen ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers. Artikel 6: Eigentumsvorbehalt 6.1. Die von uns gelieferte, montierte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. 6.2. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Angabe des Namens und der Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Fall unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung bereits jetzt als an uns abgetreten. 6.3. Der Auftraggeber hat bis zur vollständigen Zahlung des Entgeltes oder Kaufpreises in seinen Büchern und auf seinen Rechnungen diese Abtretung anzumerken und seine Schuldner auf diese hinzuweisen. Über Aufforderung hat er dem Auftragnehmer alle Unterlagen und Informationen, die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen und Ansprüche erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen. 6.4. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir bei angemessener Nachfristsetzung berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Gegenüber Verbrauchern als Kunden dürfen wir dieses Recht nur ausüben, wenn zumindest eine rückständige Leistung des Verbrauchers seit mindestens sechs Wochen fällig ist und wir ihn unter Androhung dieser Rechtsfolge und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben. Artikel 7: Mängelprüfung, Ansprüche und Haftung 7.1. Nach angezeigter Fertigstellung werden die Arbeiten innerhalb von 15 Tagen durch den Auftraggeber abgenommen. Die Abnahme kann auch formfrei oder stillschweigend erfolgen. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn der Auftraggeber innerhalb der vorgesehenen Frist keinerlei Vorbehalte oder Beanstandungen vorbringt, beziehungsweise die Räume/den Gegenstand in Gebrauch genommen hat oder mit Nachfolgearbeiten begonnen wurde. Sollten innerhalb der vorgenannten Frist keine Beanstandungen an uns herangetragen werden, gilt das Rechnungsdatum als endgültiges Abnahmedatum und Beginn der gesetzlichen Garantiefristen. 7.2. Offensichtliche Mängel sind uns nach deren Feststellung unverzüglich anzuzeigen. Sollte dies nicht erfolgen, übernehmen wir keinerlei Gewähr für daraus entstandene Schäden. 7.3. Unsere Gewährleistungspflichten beschränken sich auf die verpflichtenden, gesetzlichen Garantie- und Gewährleistungspflichten und -fristen. 7.4. Es wird keinerlei Gewähr übernommen für Mängel oder Schäden, die unsere Leistungen betreffen, jedoch aufgrund von fehlerhaften Berechnungen oder unvollständiger Informationen und Unterlagen des Auftraggebers, Architekten, Statikers oder anderer Gewerke entstanden sind. 7.5. Für etwaige entstehende Schäden in benachbarten Räumen, die während der Renovierungsarbeiten vorwiegend durch Stemmarbeiten entstehen können, können wir keine Haftung übernehmen. Unvorhersehbare notwendige Zusatzarbeiten oder Nachbestellungen werden nach erfolgter Rücksprache gesondert in Rechnung gestellt. 7.6. Für Beschädigungen an Versorgungsleitungen übernehmen wir keinerlei Haftung, es sei denn, wir wären im Vorfeld schriftlich über deren Existenz informiert worden oder diese wären in den uns zur Verfügung gestellten Unterlagen genau und eindeutig verzeichnet gewesen. 7.7. Bei der industriellen Herstellung von Fliesen und oder Holzprodukten sind Farbunterschiede nicht auszuschließen. Deshalb kann die äußere Erscheinung der gelieferten Produkte von den Illustrationen in unseren Broschüren, Katalogen und auf unserer Webseite abweichen. Beanstandungen für Farb- oder Oberflächendifferenzen in Bezug auf die ausgestellten Waren können nicht geltend gemacht werden. Artikel 8: Verschiedenes 8.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich dazu, mit Beginn der Arbeiten und auf eigene Kosten die Strom- und Wasserzufuhr zur Baustelle zu gewährleisten. 8.2. Der Auftraggeber ist unter gewissen Bedingungen dazu verpflichtet einen Sicherheitskoordinator zu beauftragen. Sollte dieser die Umsetzung spezifischer Sicherheitsmaßnahmen fordern, so sind die damit entstandenen Mehraufwendungen nicht in unseren Preisen enthalten, es sei denn, wir wären im Vorfeld über solche Maßnahmen schriftlich unterrichtet worden. Artikel 9: Salvatorische Klausel Sollten Bestimmungen der vorliegenden AGB unwirksam, nichtig oder unvollständig sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt den unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen. Gleiches gilt für Vertragslücken. Artikel 10: Schlussbestimmungen Sämtliche möglichen Streitfälle bezüglich der Gültigkeit, der Auslegung, der Ausführung, der Kündigung oder der Auflösung des vorliegenden Vertrages unterliegen ausschließlich der Zuständigkeit der luxemburgischen Gerichte. Vorliegender Vertrag unterliegt der luxemburgischen Gesetzgebung. Sollte der Auftraggeber nicht der deutschen Sprache mächtig sein kann ihm auf dessen Anfrage hin eine ins Französische übersetzte Fassung der vorliegenden AGB zur Verfügung gestellt werden. Im Falle von Abweichungen zwischen den verschiedenen Sprachversionen ist die deutsche Fassung ausschlaggebend.


Hausman et Co. S.à.r.l
55, Avenue de la Gare
L-9233 Diekirch